Qualifikationsnachweise, Richt- und Leitlinien

Eine wichtige Arbeit der DG-E e.V. besteht in der qualitätsgesicherten Fortbildung und Weiterqualifikation in Entspannungsverfahren. Diese orientieren sich an den Richtlinien der DG-E e.V., die die jeweiligen Ausbildungsvoraussetzunen und den notwendigen Fortbildungsumfang für TrainerInnen/VermittlerInnen und AusbilderInnen/DozentInnen festlegen.

Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen (QN), d.h. wer die genannten Vorraussetzungen erfüllt und die entsprechenden Fortbildungen absolviert hat, kann bei der jeweiligen Anerkennungskommission einen QN beantragen. Die QNs werden von Krankenkassen u.ä. Institutionen als Grundlage z.B. zur Durchführung von Präventionskursen akzeptiert.

InhaberInnen dieser QNs sind bei der Durchführung von Kursen oder Fortbildungen usw. an die verfahrensspezischen Leitlinien der DG-E e.V. gebunden und verpflichten sich darüber hinaus, ihre therapeutischen Fähigkeiten durch Fortbildung und Supervision ständig weiterzuentwickeln. Die Leitlinien fixieren also den hohen Qualitätsstandard der DG-E e.V. bei der fachgerechten Durchführung.

Z.Zt. vergibt die DG-E e.V. folgende Qualifikationsnachweise und hat deshalb zu den genannten Verfahren Richt- und Leitlinien entwickelt:

Autogenes Training

Autogenes Training:
AT-Grundstufe, AT mit Kindern, AT-Fortgeschrit-tenstufe, AT-Oberstufe, AT-AusbilderIn/DozentIn

Progressive Relaxation

Progressive Relaxation:
PR-Grundstufe, PR mit Kinder, PR-AusbilderIn/ DozentIn
 

Klinische Hypnose

Klinische Hypnose: AnwenderIn, AusbilderIn/ DozentIn
 
 

Yoga

Yoga:
YogalehrerIn Level I bis III, YogatherapeutIn, Yoga-AusbilderIn/DozentIn
 

Multimodale Stresskompetenz (MMSK)

Multimodale Stresskompetenz:
MMSK-TrainerIn, MMSK-TrainerIn für Kinder, MMSK-AusbilderIn/ DozentIn


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